Wer das B2-Visum braucht:
Bis zu 90 Tage darf man sich als Schweizer Bürger im Rahmen des
Visum-Waiver Programms in den USA aufhalten, da wir aber mit gegen sechs Monaten Aufenthaltsdauer rechnen, mussten wir ein B2-Visum beantragen. Dieses Visum gilt für Pesonen, die temporär in die USA reisen wollen, "for pleasure or medical treatment", hat zehn Jahre Gültigkeit und berechtigt zu maximal 180 Tagen Aufenthalt pro Einreise. Mehr Info
hier.
Antragsformular DS-160, Visumsgebühr, Terminvereinbarung:
Zuerst galt es, sich durch viel virtuellen Papierkrieg zu kämpfen, genauer gesagt durch das Antragsformular DS-160, welches
online ausgefüllt werden muss. Dies mussten wir beide separat erledigen, wir haben es der Einfachheit halber gleichzeitig an zwei verschiedenen PCs ausgefüllt. Dies hat aber zu gewisser Verunsicherung geführt, da bei mir plötzlich ganz andere Fragen gestellt wurden, als bei Manuel. Wir vermuten, dass der Grund für die unterschiedlichen Fragen meine früheren Ferienaufenthalte in den USA sind, während Manuel noch nie in die Staaten eingereist ist.
Das Formular kann nur in Englisch ausgefüllt werden, und hat gelegentlich trotz unserer recht guten Sprachkenntnisse zu etwas Kopfzerbrechen geführt, denn wer weiss schon genau, wie militärische Dienstgrade oder Truppenbezeichnungen übersetzt werden...